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Testament

Stirbt eine Person, tritt die gesetzliche Erbfolge ein. Das Vermögen der Person wird dann nach bestimmten Quoten unter den Erben aufgeteilt. Dies geschieht nach den Regeln des BGB von 1899 und passt nicht mehr unbedingt in unsere Zeit der nichtehelichen Gemeinschaften und Patchwork-Familien. Mit einem Testament können Sie hier Abhilfe schaffen, denn Sie legen fest, wie Ihr Vermögen gesplittet werden soll. Im Testament ist es auch möglich, Personen oder Institutionen zu bedenken, die nicht zu den gesetzlichen Erben zählen – zum Beispiel gute Freunde oder wohltätige Organisationen.

Die Form des Testaments

Es reicht grundsätzlich aus, ein Testament komplett handschriftlich zu verfassen, zu unterschreiben und mit Ort und Datum zu versehen. Bei größerem Vermögen oder vielen Erben empfehlen wir Ihnen allerdings, sich bei der Erstellung Ihres Testaments von einem Anwalt oder Notar beraten zu lassen. So stellen Sie sicher, dass alle Formulierungen Ihren Wünschen tatsächlich entsprechen.

Gemeinsame Testamente

Verheiratete Paare dürfen nach deutschem Erbrecht gemeinsame Testamente errichten. Das sogenannte Berliner Testament ist hier der Klassiker. Mit dieser Verfügung setzen sich die Ehepartner zunächst gegenseitig als Alleinerben ein. Die Kinder – oder andere Personen – erben erst nach dem Tod des zweiten Ehepartners.

Hinterlegung des Testaments

Beim Nachlassgericht ist Ihr Testament am sichersten verwahrt. Alternativ können Sie es bei einem Anwalt, Notar oder einer Person Ihres Vertrauens hinterlegen. Wichtig ist, dass die Erben wissen, wo sich Ihr Testament befindet.